Siedlung - Ingling
Behördliche Auflagen
Im Kläranlagenablauf dürfen die festgelegten
Grenzwerte G R E N Z W E R T E
pH-Wert 6,5 - 8,5
absetzbare Stoffe: 0,30 ml/l (nach 2 Std. Absetzzeit)
Schlammvolumen 300ml/l - 600ml/l (nach 30 min. Absetzzeit)
BSB5: 20,00 mg/l
CSB: 75,00 mg/l
NH4-N(Ammonium): 5,00 mg/l *
* bei einer Abwassertemperatur größer
12° C im Ablauf der biologischen Stufe => Temperaturmessunq protokollieren!
in der qualifizierten Stichprobe nicht überschritten werden
Die Protokolle der Eigenüberwachung sind der Aufgabengruppe Gewässerschutz, Abteilung Oberflächen- gewässerwirtschaft, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft des Amtes der
OÖ. Landesregierung in elektronischer Form unaufgefordert vorzulegen.
Die Durchführung der folgenden Maßnahmen
ist im Betriebsbuch zu dokumentieren.
Wöchentliche Eigenüberwachung
ABSCHNITT 1: (Auslauf, Zählerstände)
Sichtkontrolle der Ablaufeinrichtungen und Prüfung auf Schlammabtrieb
absetzbare Stoffe
• Messung mit Imhoff-Trichter 0,30 ml nach 2 Std. Absetzzeit
NH4-N im Ablauf 5 mg/l (bei einer Abwassertemperatur größer 12°C)
Ablauftemperatur
Ablesen der Zählerstände
• Betriebsstunden Drehstromverdichter
• Stromverbrauch
ABSCHNITT 2: (Belebungsbecken)
Prüfung des Lufteintrages in den beiden Belebungsbecken (Blasenbild)
Entsorgung der abgeschiedenen Schwimmstoffe im Grobfang
ABSCHNITT 3: (Nachklärbecken)
Beseitigung von Schwimmschlamm im Nachklärbecken
Sichttiefe im Nachklärbecken
• Sichttiefenmessung mit Sichtscheibe
Prüfung auf Einhaltung der maximalen Schlammhöhe im Nachklärbecken
Monatliche Eigenüberwachung (zusätzlich zur wöchentlichen)
ABSCHNITT 1: (Auslauf)
pH-Wert im Ablauf 6,6 – 8,5
ABSCHNITT 2: (Belebungsbecken)
Prüfung auf Einhaltung des zulässigen Bereiches des Schlammvolumens in den
2 Belebungsbecken (300ml/l - 600ml/l) und nötigenfalls Schlammabzug in den Schlammspeicher
ABSCHNITT 4: (Schlammspeicher)
Messung der Schlammhöhe im Überschussschlammspeicher messen mit
Schlammspiegelmessrohr und Entsorgung nach Bedarf
ABSCHNITT 5: (BSB5, CSB)
BSB5-, CSB-Wert Messung. (Vom Kläranlagenablauf ist eine Wasserprobe, aus der
qualifizierten Stichprobe, ins Labor der Stadtentwässerung Passau zu bringen.)
Behördlich vorgeschriebene Grenzwerte
Im Kläranlagenablauf dürfen nachstehende Grenzwerte in der qualifizierten Stichprobe nicht überschritten werden:
pH-Wert: 6,5 - 8,5
absetzbare Stoffe: 0,30 ml/l (nach 2 Std. Absetzzeit)
Schlammvolumen: 300ml/l - 600ml/l (nach 30 min. Absetzzeit)
BSB5: 20,00 mg/l
CSB: 75,00 mg/l
NH4-N(Ammonium): 5,00 mg/l *
* bei einer Abwassertemperatur größer 12° C im Ablauf der biologischen Stufe
=> Temperaturmessunq protokollieren!
Behördlich vorgeschriebene Ausbildung:
Auszug aus dem Bescheid Pkt 15
Mit der Eigenüberwachung der Anlage ist Herr Obmann Manfred Eymannsberger betraut, als
sein Vertreter fungiert Herr Günter Eymannsberger.
Der mit der Eigenüberwachung Betraute hat spätestens bis zum 30. September 2017 einen Ausbildungskurs für Betreiber von kleinen Kläranlagen von 50 - 500 EW zu besuchen.
Das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch des Ausbildungskurses ist der Wasserrechtsbehörde als Nachweis zur Einsichtnahme vorzulegen.