Zustandserhebung
mittels
Kamerabefahrung
24.02.2017
Behördliche Auflage im Bescheid der wasserrrechtl. Bewilligung.
Beginnend im Jahr 2017 und folglich in Abständen von
10 Jahren ist eine Zustandserhebung mittels Kamerabefahrung durchzuführen und ein Bericht darüber zu verfassen.
Der Bericht ist unaufgefordert
und schriftlich dem Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion
UWD, Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft (OGW), Gruppe Gewässerschutz vorzulegen.
Die Vorlage dieses Berichts hat erstmals mit 31. Dezember 2017 und danach wiederkehrend im Abstand von 10 Jahren, zu erfolgen.
Abwasser-
genossenschaft
Siedlung
Ingling